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Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung

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Die einmonatige Kündigungsfrist

Die reguläre Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen in Deutschland beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass Ihre schriftliche Kündigung exakt einen Monat vor dem Vertragsablauf beim Versicherer vorliegen muss.

Diese einmonatige Frist gilt für die sogenannte ordentliche Kündigung. Wird sie nicht eingehalten, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kalenderjahr vs. Unterjähriger Vertrag

Um die Frist korrekt zu berechnen, müssen Sie wissen, wann Ihr Versicherungsjahr endet. Es gibt zwei gängige Modelle:

  • Verträge mit Kalenderjahr: Das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist endet somit am 30. November.
  • Unterjährige Verträge: Das Versicherungsjahr richtet sich nach dem Abschlussdatum (z.B. Beginn am 15. Juli, Ende am 14. Juli des Folgejahres). Die Frist endet in diesem Beispiel am 14. Juni.

Eingangsstempel entscheidend

Für die Einhaltung der Frist ist allein das Datum entscheidend, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Wann Sie das Schreiben verfasst oder zur Post gebracht haben, ist rechtlich unerheblich.

Wer seine Kündigung erst am letzten Tag der Frist per Brief verschickt, riskiert, dass diese zu spät ankommt und unwirksam ist. Es empfiehlt sich daher, mindestens einige Tage Puffer einzuplanen oder schnelle Wege wie E-Mail oder das Kundenportal zu nutzen.

Was tun bei knappen Fristen?

Sollten Sie erst kurz vor Ablauf der Frist bemerken, dass Sie kündigen möchten, ist Eile geboten. Senden Sie die Kündigung per E-Mail oder per Fax (sofern noch vorhanden) mit Sendeprotokoll.

Auch die Nutzung der Online-Portale vieler Versicherer ermöglicht eine sofort wirksame, protokollierte Kündigung. Fordern Sie bei elektronischen Übermittlungen idealerweise umgehend eine Bestätigung an, um im Zweifel einen Nachweis zu haben.

Fristen bei Sonderkündigung

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, etwa wegen einer Beitragserhöhung, gelten andere Fristen. In der Regel haben Sie nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung exakt einen Monat Zeit, um die Kündigung auszusprechen.

Die Kündigung wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Erhöhung in Kraft treten würde. Achten Sie darauf, im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht Bezug zu nehmen.