Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist das absolute Fundament jeder Autoversicherung. Ohne sie darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Hier erfahren Sie, was sie leistet und worauf Sie beim Abschluss achten müssen.
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Gesetzliche Pflicht
Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese dient dem Schutz der Verkehrsopfer: Wer durch ein Auto geschädigt wird, soll sicher sein, dass sein Schaden reguliert wird – unabhängig von den finanziellen Mitteln des Unfallverursachers.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht (Fahren ohne Versicherungsschutz) ist eine Straftat und kann mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug geahndet werden.
Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?
Die Haftpflichtversicherung kommt ausschließlich für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen, deren Eigentum oder Vermögen zufügen. Schäden am eigenen Auto zahlt sie nicht (dafür bräuchten Sie eine Vollkasko).
Personenschäden
Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder lebenslange Renten für verletzte Unfallgegner oder Mitfahrer.
Sachschäden
Reparaturkosten am gegnerischen Auto, kaputte Leitplanken, beschädigte Gebäude oder Ampeln.
Vermögensschäden
Finanzielle Verluste, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren (z.B. Nutzungsausfall).
Die Deckungssumme: Sparen Sie nicht am falschen Ende
Der Gesetzgeber schreibt Mindestdeckungssummen vor: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Warnung vor den Mindestsummen
Bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten oder dauerhafter Pflegebedürftigkeit können 7,5 Mio. Euro schnell nicht ausreichen. Für den Differenzbetrag haften Sie dann mit Ihrem Privatvermögen!
Expertenrat: Schließen Sie immer eine Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro ab (mit einer Begrenzung von meist 15 Millionen Euro pro geschädigter Person). Der Preisunterschied zur gesetzlichen Mindestdeckung beträgt oft nur wenige Euro im Jahr.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klassen)
Die Kfz-Haftpflicht ist an das System der Schadenfreiheitsklassen gebunden. Für jedes schadenfreie Jahr steigen Sie eine Klasse auf, wodurch der Beitragssatz (in Prozent) sinkt. Verursachen Sie einen Unfall, den die Versicherung reguliert, werden Sie im Folgejahr zurückgestuft und die Prämie steigt.
Tipp: Bei kleinen Blechschäden kann es günstiger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen (sog. Schadenrückkauf), um die teure Rückstufung zu vermeiden.
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