KFZWechselsaison

Kfz-Versicherung kündigen

Sie möchten Ihre Autoversicherung wechseln oder Ihr Fahrzeug abmelden? Hier erfahren Sie, welche Fristen Sie beachten müssen, wann ein Sonderkündigungsrecht greift und in welcher Form Sie kündigen sollten.

Hinweis: Über den eingebundenen Tarifvergleich können wir eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Mehr erfahren

Reguläre Kündigung: Die Ein-Monats-Frist

Eine reguläre Kündigung ist immer zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Bei den meisten Verträgen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.

Wichtiger Stichtag

Läuft Ihr Vertrag bis zum 31. Dezember, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen. Achtung: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel!

Haben Sie einen Vertrag mit unterjähriger Laufzeit (z.B. Beginn am 1. Mai), so endet Ihr Versicherungsjahr am 30. April des Folgejahres. Kündigungsstichtag wäre in diesem Fall der 31. März.

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)

In bestimmten Situationen können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Frist kündigen. In diesen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht:

  • Beitragserhöhung: Wenn die Versicherung teurer wird, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Sie haben nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit zur Kündigung.
  • Nach einem Schadenfall: Sobald die Versicherung die Regulierung abschließt (egal ob sie zahlt oder ablehnt), können Sie innerhalb eines Monats kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen oder abmelden, endet die Versicherung ohnehin. Für das neue Auto können Sie den Versicherer frei wählen.

Form der Kündigung: Schriftlich oder per E-Mail?

Seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge bedürfen für die Kündigung nur noch der "Textform" – eine Kündigung per E-Mail, Fax oder über das Kundenportal des Versicherers ist also rechtsgültig. Für ältere Verträge (Abschluss vor dem 01.10.2016) gilt häufig noch die "Schriftform", welche eine eigenhändige Unterschrift erfordert (Brief oder Fax).

Folgende Angaben müssen im Kündigungsschreiben stehen:

  • Ihr vollständiger Name und Adresse
  • Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
  • Ihre Versicherungsscheinnummer (Policennummer)
  • Das gewünschte Kündigungsdatum ("zum nächstmöglichen Zeitpunkt")
  • Der Grund (bei Sonderkündigung zwingend angeben!)
  • Die Bitte um eine Kündigungsbestätigung

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