KFZWechselsaison

30. November und die Kfz-Versicherung

Jedes Jahr im Herbst überschlagen sich die Werbeanzeigen: "Jetzt bis zum 30. November wechseln!" Doch warum eigentlich? Und gilt dieser Stichtag wirklich für jeden Autofahrer? Ein differenzierter Blick.

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Warum ausgerechnet der 30. November?

Die Erklärung ist recht einfach: Die ordentliche Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Historisch bedingt entspricht das Versicherungsjahr bei der großen Mehrheit der Kfz-Policen in Deutschland exakt dem Kalenderjahr. Der Vertrag läuft also bis zum 31. Dezember. Zieht man davon die einmonatige Frist ab, landet man beim 30. November. Bis zu diesem Tag um 23:59 Uhr muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

Achtung: Der Stichtag gilt NICHT für jeden!

Viele Medienberichte erwecken den Eindruck, als müsste jeder Autofahrer bis Ende November kündigen. Das ist falsch. Es gibt zwei große Ausnahmen:

  • Unterjährige Verträge: Viele moderne Verträge beginnen nicht mehr pauschal am 1. Januar, sondern taggenau bei Zulassung des Fahrzeugs. Haben Sie Ihr Auto am 15. Mai zugelassen und versichert, endet Ihr Versicherungsjahr am 14. Mai des Folgejahres. Ihr persönlicher Stichtag wäre dann der 14. April.
  • Sonderkündigungsrechte: Wenn Ihr Versicherer die Beiträge anhebt, erhalten Sie die Rechnung oft erst im November. Sie haben ab Erhalt der Rechnung einen vollen Monat Zeit zu kündigen. Trifft die Beitragsrechnung z.B. erst am 20. November ein, können Sie bis zum 20. Dezember außerordentlich kündigen.

Frist verpasst – was nun?

Sie haben den 30. November verpasst, Ihr Vertrag läuft aber zum Jahresende aus? Wenn es keine Beitragserhöhung gab (also kein Sonderkündigungsrecht vorliegt), hat sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Folgende Möglichkeiten bleiben Ihnen noch, um doch noch zu wechseln:

  • Fahrzeugwechsel: Wenn Sie sich im Laufe des Jahres ein anderes Auto zulegen, können Sie die Versicherung ohnehin neu wählen.
  • Abmeldung: Melden Sie das Fahrzeug vorübergehend ab, ruht der Vertrag.
  • Schadenfall: Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, können Sie nach Abschluss der Regulierung kündigen.

Tipp: Nicht bis zum letzten Tag warten

Auch wenn der 30. November für Verträge mit Kalenderjahr der maßgebliche Stichtag ist, empfiehlt es sich, den Tarifvergleich bereits frühzeitig im November durchzuführen. Das gibt Ihnen ausreichend Zeit, Angebote in Ruhe zu prüfen, eventuelle Rückfragen zu klären und die Kündigung stressfrei und mit nachweisbarem Zugang abzuschicken.

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