Kfz-Versicherung wechseln: So funktioniert der Wechsel
Der Wechsel der Kfz-Versicherung kann helfen, die laufenden Kosten zu reduzieren. Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie den Wechsel vollziehen.
Das unabhängige Fachportal für Verbraucher: Gesetzliche Kündigungsfristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), interaktiver Ersparnisrechner, GDV-Typklassen und Muster-Kündigungsvorlagen.
Die Kfz-Wechselsaison bezeichnet den Zeitraum im Herbst, in dem viele Fahrzeughalter ihre Autoversicherung überprüfen und vergleichen. Bei vielen Kfz-Versicherungen beträgt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsablauf (gesetzlicher Rahmen nach § 11 Abs. 3 VVG). Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Bei Verträgen mit Ablauf zum 31. Dezember ist dies der 30. November (23:59 Uhr). Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG mit einer Frist von genau einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Beispielhafte Modellrechnung Ihres Sparpotenzials und Stichtags-Countdown für kalenderjährlich endende Verträge (31. Dezember).
* Richtwert. Beitragssätze in Prozent variieren je nach Versicherer. Gilt für Haftpflicht und Vollkasko (in der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen).
* Beispielhafte Modellrechnung. Die tatsächliche Beitragshöhe und individuelle Ersparnis hängen vom konkreten Fahrzeugtyp (Typklasse), Wohnort (Regionalklasse), individuellem Schadenverlauf sowie den Tarifkonditionen und Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Werkstattbindung wirkt sich ausschließlich auf Kaskobausteine aus.
Vergleichen Sie Angebote teilnehmender Versicherer und Gesellschaften im Tarifnetzwerk für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
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Erstellen Sie in wenigen Schritten ein unverbindliches Musterschreiben für die ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung nach § 40 VVG.
• Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
• Bei Ablauf zum 31. Dezember muss das Schreiben spätestens am 30. November (23:59 Uhr) beim Versicherer zugegangen sein (Zugangsprinzip gem. § 130 BGB).
| Fahrzeugtyp & HSN/TSN | Segment | Haftpflicht (KH) | Teilkasko (TK) | Vollkasko (VK) | Einstufungs-Systematik |
|---|---|---|---|---|---|
VW Golf VIII 1.5 TSI (130 PS) HSN/TSN: 0603 / CLS | Kompaktklasse | 15 | 20 | 19 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Tesla Model Y Long Range AWD HSN/TSN: 1480 / AAR | E-Auto / SUV | 19 | 24 | 26 | Höherer KH-SchadenaufwandKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
BMW 320d Touring (190 PS) HSN/TSN: 0005 / CUX | Mittelklasse | 18 | 23 | 24 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Opel Corsa 1.2 (75 PS) HSN/TSN: 1889 / AAR | Kleinwagen | 13 | 16 | 15 | Geringerer KH-SchadenaufwandKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Audi A4 Avant 2.0 TDI (150 PS) HSN/TSN: 0588 / BKB | Mittelklasse | 17 | 22 | 23 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Fiat 500 1.0 Hybrid (70 PS) HSN/TSN: 4136 / AXG | Kleinstwagen | 12 | 15 | 14 | Geringerer KH-SchadenaufwandKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Mercedes-Benz C 200 Limousine HSN/TSN: 2222 / ALH | Mittelklasse | 18 | 23 | 23 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Hyundai Ioniq 5 (217 PS) HSN/TSN: 1349 / AET | E-Auto / SUV | 17 | 22 | 23 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Porsche Macan 2.0 (265 PS) HSN/TSN: 0583 / AMP | Oberklasse / SUV | 21 | 28 | 29 | Höherer KH-SchadenaufwandKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Skoda Octavia Combi 2.0 TDI HSN/TSN: 8004 / ATB | Kompaktklasse | 16 | 21 | 20 | Mittlerer KH-BereichKH 10–25 · TK 10–33 · VK 10–34 |
Methodischer und institutioneller Hinweis: Illustrative Beispiele – keine verifizierte GDV-Jahresstatistik. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist ein privatrechtlicher Branchenverband und keine staatliche Behörde. Der GDV veröffentlicht unverbindliche Typklassen; maßgeblich ist die Einstufung Ihres Versicherers. Für die Verbandsabfrage unverbindlicher Typklassen nutzen Sie bitte das Verbraucherportal der Versicherungswirtschaft:
So gelingt der Wechsel reibungslos und ohne Unterbrechung Ihres gesetzlichen Versicherungsschutzes.
Prüfen Sie Ihre letzte Beitragsrechnung auf Beitragshöhe, übernommene SF-Klasse sowie eventuelle versteckte Preiserhöhungen.
Bei vielen Verträgen beträgt die vereinbarte Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf (Rahmen § 11 Abs. 3 VVG). Endet der Vertrag am 31. Dezember, ist der 30. November der Stichtag. Maßgeblich sind Ihre AKB.
Nutzen Sie den Vergleichsrechner, um identische Leistungen (mind. 100 Mio. € Deckung, Kaskoschutz, Werkstattregelung) gegenüberzustellen.
Kündigen Sie den Altvertrag erst, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Versicherung mit Vertragsbeginn und dem gewünschten Deckungsumfang vorliegen haben (insb. bei Kaskoschutz).
Nutzen Sie unsere Muster-Formulierungshilfe. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, qualifiziertem Fax oder über das Kundenportal mit Empfangsbestätigung.
Ihr bisheriger Versicherer meldet die erfahrene Schadenfreiheitsklasse (schadenfreie Jahre) an die neue Versicherungsgesellschaft.
Wählen Sie den passenden Leistungsumfang für Ihr Fahrzeug und Nutzungsverhalten.
Gesetzlich vorgeschrieben nach § 1 PflVG. Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter mit bis zu 100 Mio. € ab.
Schutz vor Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss und Haarwildunfällen.
Umfasst alle Teilkaskoleistungen plus Absicherung bei selbstverschuldeten Unfallschäden und Vandalismus Dritter.
Spezialtarife für BEVs und Plug-in-Hybride mit All-Risk-Akkuschutz, Wallbox-Deckung und Abschleppung bei leerem Akku.
Sondereinstufung für zusätzliche Familienfahrzeuge – spart durch direkte Einstufung in günstigere SF-Rabattstaffeln.
Alle rechtlichen Erläuterungen, Modellrechnungen und Kündigungshinweise orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie den Veröffentlichungen des Branchenverbands GDV und der BaFin.
Gesetzlicher Rahmen für vertragliche Kündigungsfristen (§ 11 Abs. 3 VVG) und das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen (§ 40 Abs. 1 VVG).
Veröffentlichungen und unverbindliche Typklassenstatistiken des privatrechtlichen Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Aufsichtsgrundsätze und Marktbeobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Rechten von Versicherungsnehmern.
Fachredaktion kfzwechselsaison.de (2026). Kfz-Wechselsaison 2026/2027: Fristen nach § 40 VVG, Sparrechner und Kündigung. Abgerufen von https://kfzwechselsaison.de/ (Wechselsaison 2026/2027).
Vertiefende Fachartikel aus der Redaktion zur Optimierung Ihrer Kfz-Versicherung.
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