Die Mitteilung über den neuen Beitrag
In der Regel verschicken die Kfz-Versicherer im Oktober oder November die neuen Beitragsrechnungen für das Folgejahr. Wenn der Rechnungsbetrag höher ausfällt als im Vorjahr, sollten Sie die Unterlagen genau prüfen.
Liegt der Grund für die Erhöhung nicht in Ihrem eigenen Verhalten (wie einem von Ihnen gemeldeten Unfall, der zu einer Rückstufung der SF-Klasse führt), sondern an Tarifanpassungen, einer neuen Typklasse oder einer teureren Regionalklasse, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Ein-Monats-Frist
Das Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs. 1 VVG ist zeitlich befristet. Sie haben nach dem tatsächlichen Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung genau einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem auch die Erhöhung wirksam werden sollte.
Erhalten Sie das Schreiben beispielsweise am 15. November, muss Ihre Kündigung spätestens am 15. Dezember beim Versicherer vorliegen. Da Sie im Zweifel nachweisen müssen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig zugegangen ist, empfiehlt sich die Textform (§ 126b BGB) mit qualifiziertem Sendenachweis (z. B. E-Mail mit Eingangsbestätigung, Fax-Sendeprotokoll) oder ein Einschreiben Einwurf.
Formulierung der Kündigung
Damit der Versicherer die außerordentliche Kündigung korrekt zuordnet, müssen Sie den Grund im Kündigungsschreiben deutlich machen. Ein einfacher Satz wie "Hiermit kündige ich den Vertrag außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung" genügt völlig.
Geben Sie wie immer Ihre Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen an. Ohne den expliziten Hinweis auf die Beitragserhöhung könnte der Versicherer die Kündigung als verspätete ordentliche Kündigung interpretieren und ablehnen.
Angebote in Ruhe vergleichen
Trotz der einmonatigen Frist haben Sie ausreichend Zeit, den Markt zu sondieren. Da die meisten anderen Autofahrer an den 30. November gebunden sind, sind die Vergleichsrechner im Dezember oft weniger stark frequentiert. Vergleichen Sie die Preise gründlich und prüfen Sie, ob ein anderer Anbieter bei gleicher Leistung günstiger ist.
Denken Sie auch hier an den wichtigsten Grundsatz: Kündigen Sie den teureren Vertrag erst, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag verbindlich angenommen hat.