KFZWechselsaison

Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, muss die geltenden Kündigungsfristen strikt einhalten. Wer die Frist auch nur um einen Tag verpasst, ist für ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Hier finden Sie eine klare Übersicht.

Hinweis: Über den eingebundenen Tarifvergleich können wir eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Mehr erfahren

Kündigungsfrist und gesetzlicher Rahmen nach § 11 VVG

Bei vielen Kfz-Versicherungen beträgt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist genau einen Monat zum Vertragsablauf. Maßgeblich sind Ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB).

Das Versicherungsvertragsgesetz setzt in § 11 Abs. 3 VVG den zwingenden gesetzlichen Rahmen: Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsteile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. § 11 Abs. 1 VVG regelt zudem die stillschweigende Vertragsverlängerung um jeweils höchstens ein Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Kalenderjahr und unterjährigem Versicherungsjahr. Bei vielen Verträgen in Deutschland sind diese identisch: Das Versicherungsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei einer vertraglich vereinbarten einmonatigen Frist ergibt sich daraus der 30. November als der klassische Stichtag für den tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Versicherer.

Unterjährige Verträge beachten

Immer mehr Versicherer bieten Verträge mit sogenannten unterjährigen Laufzeiten an. Hierbei beginnt das Versicherungsjahr nicht am 1. Januar, sondern exakt an dem Tag, an dem Sie das Auto zugelassen und versichert haben.

Beispiel für einen unterjährigen Vertrag:

Sie melden Ihr Auto am 15. April an.

Das Versicherungsjahr endet somit am 14. April des Folgejahres.

Die Kündigung muss spätestens am 14. März (ein Monat vor Ablauf) beim Versicherer eingegangen sein.

Ein Blick in den Versicherungsschein (Police) ist also unerlässlich, um das genaue Ablaufdatum zu ermitteln.

Abweichende Fristen bei Sonderkündigungen

Wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Allerdings beginnt diese Frist erst zu laufen, sobald Sie von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen.

  • Nach Beitragserhöhung: Sie haben ab Erhalt der Mitteilung (Posteingang bzw. E-Mail) genau einen Monat Zeit. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Beiträge wirksam (meist der 1. Januar).
  • Nach Schadenregulierung: Sobald die Versicherung Ihnen mitteilt, dass die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind, beginnt die Ein-Monats-Frist.
  • Fahrzeugwechsel: Wenn Sie das Auto abmelden, endet die Versicherung taggenau. Hier gibt es keine Frist im eigentlichen Sinne abzuwarten.

Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

Es ist ein häufiger Irrglaube, dass der Poststempel für die Fristwahrung zählt. Tatsächlich ist der Eingang beim Versicherer entscheidend (Zugangsprinzip). Senden Sie Kündigungen per Post daher rechtzeitig und am besten als Einschreiben. Kündigungen per E-Mail oder über Kundenportale sind sofort zugestellt, sollten aber mit einer Lesebestätigung versehen sein oder als Screenshot gesichert werden.

Jetzt Kfz-Versicherung vergleichen

Du möchtest prüfen, ob sich ein Wechsel deiner Kfz-Versicherung lohnt? Vergleiche jetzt unverbindlich Tarife verschiedener Anbieter.

Kfz-Versicherungsvergleich teilnehmender Anbieter *
Kostenlos & unverbindlich

Tarifrechner wird initialisiert...

Vergleichen Sie Tarife in wenigen Sekunden

Hinweis: Über den eingebundenen Tarifvergleich können wir eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Mehr erfahren