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Kfz-Versicherung vergleichen: Darauf kommt es an

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Nicht nur auf den Preis schauen

Online-Vergleichsrechner sortieren die Ergebnisse standardmäßig nach dem günstigsten Preis. Doch der billigste Tarif ist nicht immer die beste Wahl. Oft sind in Basistarifen wichtige Leistungen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.

Es ist ratsam, einen gesunden Kompromiss aus günstiger Prämie und einem robusten Leistungsumfang zu finden. Ein Blick in die Details der Tarifbedingungen schützt vor unangenehmen Überraschungen, wenn man die Versicherung tatsächlich in Anspruch nehmen muss.

Die richtige Deckungssumme wählen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen vor (z.B. 7,5 Millionen Euro für Personenschäden). Diese sind in der heutigen Zeit, insbesondere bei schweren Unfällen mit dauerhaften Personenschäden, oft nicht ausreichend.

Experten raten daher dringend dazu, Tarife mit einer pauschalen Deckungssumme von 50 oder besser 100 Millionen Euro zu wählen. Der Preisunterschied zu Tarifen mit gesetzlicher Mindestdeckung ist meist verschwindend gering, der zusätzliche Schutz jedoch im Ernstfall existenziell wichtig.

Grobe Fahrlässigkeit absichern

Ein sehr wichtiges Kriterium beim Vergleich einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Ist dieser Verzicht im Vertrag enthalten, zahlt die Versicherung den Schaden auch dann in voller Höhe, wenn er durch Unachtsamkeit (z.B. das Überfahren einer roten Ampel) verursacht wurde. Ausgenommen bleiben stets Vorsatz sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Wildschäden und Marderbisse

In der Teilkasko ist der Versicherungsschutz für Tierkollisionen und Tierbisse oft gestaffelt. Basis-Tarife decken häufig nur Unfälle mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine) nach dem Bundesjagdgesetz ab.

Ein guter Tarif sollte Unfälle mit "Tieren aller Art" (also auch Hunde, Katzen, Kühe oder Vögel) umfassen. Bei Marderbissen sollten nicht nur die direkten Schäden (die zerbissenen Kabel) abgedeckt sein, sondern auch die teuren Folgeschäden am Motor oder der Elektronik, idealerweise bis zu einer Summe von mehreren Tausend Euro.

Werkstattbindung: Vor- und Nachteile

Viele Versicherer bieten Nachlässe von 10 bis 20 Prozent an, wenn man sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheidet. Im Schadensfall schreibt die Versicherung dann vor, in welcher Partnerwerkstatt das Auto repariert wird.

Das kann sinnvoll und günstig sein. Besitzen Sie jedoch einen Neuwagen, ein Leasingfahrzeug oder legen Sie Wert darauf, immer eine spezifische Vertragswerkstatt aufzusuchen, sollten Sie Tarife ohne Werkstattbindung bevorzugen, um Garantieansprüche nicht zu gefährden.

Neuwert- und Kaufpreisentschädigung

Besonders bei Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen ist die Frist für die Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung entscheidend. Wird das Fahrzeug kurz nach dem Kauf gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ersetzt ein guter Tarif für 12 bis 24 Monate den vollen Kaufpreis, statt nur des aktuellen, bereits geminderten Wiederbeschaffungswerts.

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