Fehler 1: Alte Versicherung zu früh gekündigt
Wer kündigt, bevor er die Annahmebestätigung der neuen Versicherung hat, geht ein Risiko ein. Während bei der Haftpflicht ein Annahmezwang besteht, können Versicherer einen Antrag auf Voll- oder Teilkasko ohne Begründung ablehnen (z.B. aufgrund von negativen Bonitätsauskünften).
Wird man abgelehnt und die alte Versicherung ist bereits gekündigt, steht man schlimmstenfalls ohne Kaskoschutz da. Deshalb: Erst den neuen Vertrag in trockene Tücher bringen, dann kündigen.
Fehler 2: Falsche Angaben gemacht
Bei der Berechnung der neuen Tarife ist Ehrlichkeit zwingend erforderlich. Wer falsche Angaben macht (z.B. die jährliche Fahrleistung zu gering ansetzt, einen Garagenplatz angibt, obwohl das Auto an der Straße parkt), riskiert im Schadensfall Vertragsstrafen oder Beitragsnachforderungen.
Prüfen Sie alle Daten sorgfältig, bevor Sie den Antrag absenden. Wenn sich Ihre Fahrleistung während des Jahres ändert, müssen Sie dies der Versicherung melden.
Fehler 3: Unterjährige Verträge übersehen
Viele Autofahrer gehen automatisch vom 30. November als Stichtag aus. Lief der Vertrag jedoch gar nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (unterjähriger Vertrag), kündigt man versehentlich zur falschen Zeit.
Die Kündigung wird dann vom Versicherer entweder abgelehnt oder für den tatsächlichen, späteren Ablauf vorgemerkt. Kontrollieren Sie daher stets Ihre Vertragsunterlagen auf das tatsächliche Ende des Versicherungsjahres.
Fehler 4: Nur auf den Preis geachtet
Der günstigste Preis im Vergleichsrechner ist verlockend, bedeutet aber oft Abstriche bei den Leistungen. Fehlende Absicherung bei grober Fahrlässigkeit, zu geringe Deckungssummen oder stark eingeschränkter Wildschadenschutz können einen im Ernstfall Tausende Euro kosten.
Investieren Sie einige Euro mehr im Jahr, um grundlegende Leistungskriterien abzudecken. Ein guter Tarif bietet ein solides Gleichgewicht aus Preis und Leistungsvolumen.
Fehler 5: Rabattschutz nicht bedacht
Ein Rabattschutz (Freischuss bei einem Unfall, ohne in der SF-Klasse zu steigen) ist an den aktuellen Versicherer gebunden. Wenn Sie den Vertrag wechseln, übermittelt der alte Versicherer dem neuen den tatsächlichen Schadenverlauf inklusive des verursachten Unfalls.
Der neue Versicherer stuft Sie dann unter Umständen schlechter ein. Rechnen Sie daher vor einem Wechsel genau durch, ob sich dieser trotz eines möglichen Verlusts des Rabattschutzes noch rechnet.