Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Sie sichert Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen – seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Schäden am eigenen Auto bezahlt die Haftpflichtversicherung hingegen nicht. Sie tritt zudem als passive Rechtsschutzversicherung auf, indem sie unberechtigte Schadensersatzforderungen Dritter abwehrt.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann. Typische abgedeckte Risiken sind:
- Diebstahl und Raub
- Glasschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
- Brand und Explosion
- Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Zusammenstoß mit Tieren (ideal: Tiere aller Art)
- Marderbiss (inklusive Folgeschäden)
Bei der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Der Beitrag sinkt also nicht nach unfallfreien Jahren, steigt aber auch nicht nach einem gemeldeten Schaden an.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko ist die umfangreichste Absicherung. Sie umfasst alle Leistungen der Teilkasko und leistet zusätzlich bei Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde) sowie bei Schäden am eigenen Auto, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind.
Im Gegensatz zur Teilkasko ist die Vollkasko mit einem Schadenfreiheitsrabatt-System verknüpft. Fahren Sie unfallfrei, sinkt der Beitrag. Melden Sie einen selbst verschuldeten Schaden, stuft die Versicherung Sie im Folgejahr zurück, wodurch der Beitrag steigt.
Wann lohnt sich welche Kasko-Stufe?
Als Faustregel gilt: Für Neuwagen (bis ca. 4-5 Jahre) sowie bei Finanzierung oder Leasing (hier meist ohnehin vorgeschrieben) ist eine Vollkasko dringend zu empfehlen.
Für ältere, aber noch wertvolle Gebrauchtwagen (etwa 5 bis 10 Jahre) reicht oft eine Teilkasko. Für sehr alte Fahrzeuge (über 10 Jahre) mit geringem Restwert ist in vielen Fällen die reine Haftpflichtversicherung ökonomisch am sinnvollsten, da der Versicherungsbeitrag in keinem guten Verhältnis mehr zum Wert des Wagens steht.
Der Einfluss der Selbstbeteiligung
Bei beiden Kasko-Varianten können Sie durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung den Versicherungsbeitrag spürbar senken. Gängige Werte sind 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro für die Vollkasko.
Das bedeutet, dass Sie bei einem Schadensfall diesen Betrag aus eigener Tasche zahlen, die Versicherung übernimmt die Restkosten. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie weiter, erfordert jedoch entsprechende Rücklagen im Ernstfall.